Zollbescheid

Zollbescheid
die – entweder per Datenverarbeitung, schriftlich oder mündlich – mitgeteilte  Überlassung einer Ware zu einem Zollverfahren. Häufig ist im Z. zugleich die Aufforderung der Zollstelle an den Zollschuldner zur Zahlung der Einfuhrabgaben in der ermittelten Höhe enthalten. Der Z. ist ein Steuerbescheid im Sinn des § 155 AO.

Lexikon der Economics. 2013.

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